Erstbesuch

Vor der ersten Einheit in der Physiopraxis ist es wichtig, dass ein Arzt / eine Ärztin die Physiotherapie verordnet hat. Diesen Verordnungsschein sowie ein Handtuch oder Leintuch und bequeme Kleidung bringen Sie bitte zur Erstbehandlung mit. Sollte es MRT- oder Röntgenbilder, Befunde und der gleichen geben, so nehmen Sie bitte auch diese mit.

Behandlungskosten & Zahlungsmodus

30 Minuten Physiotherapie kosten 35 Euro, 45 Minuten werden mit 50 Euro verrechnet. Am Ende der Behandlungseinheiten bekommen Sie eine Rechnung, welche per Überweisung innerhalb einer Woche beglichen werden soll. Anschließend können Sie bei Ihrer Versicherung einen Kostenzuschuss beantragen.

Absage eines Termins

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahr zu nehmen, sagen Sie diesen bitte so schnell wie möglich ab. Sollten Sie zu einem Termin nicht erscheinen, ohne diesen abgesagt zu haben, muss dieser in Rechnung gestellt werden.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Diese sind im Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) in der geltenden Fassung niedergeschrieben.

Dokumentation

PhysiotherapeutInnen sind laut MTD-Gesetz zur Dokumentation von Therapieabläufen verpflichtet. Ihre Daten werden mindestens 10 Jahre, maximal 30 Jahre verwahrt. Die Weitergabe dieser Daten etwa an Ärzte oder Versicherungen erfolgt nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Ansonsten unterliegen PhysiotherapeutInnen der Schweigepflicht. Keine Daten oder Information werden weitergegeben.